So werden Sie Lernort Bauernhof (LoB)

Milchviehbetrieb Kisch - Schulklasse

Seit 27.10.2027 wird das Vorhaben „Lernort Bauernhof“ (LoB) im Rahmen der Intervention DEB-EL-0802-01 des nationalen GAP-Strategieplans fördert das Land Rheinland-Pfalz in der Förderperiode 2023-2027 die Landwirtschaft und den ländlichen Raum mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Maßnahme ist kofinanziert von der Europäischen Union.
Wenn Sie ein anerkannter Lernort Bauernhof im Rahmen der Fördermaßnahme werden wollen, gilt folgendes Vorgehen:
 

  • Füllen Sie bitte den nebenstehenden Bewerberbogen aus und senden ihn an die Landwirtschaftskammer. Der Bewerbungsbogen gilt als Antrag zur Aufnahme in die Fördermaßnahme.
  • Die Beratungsfachkraft der Landwirtschaftskammer (LWK) führt daraufhin eine Einstiegsberatung in Ihrem Betrieb durch. Dabei wird der Betrieb anhand eines Kriterienkatalogs überprüft.
  • Das Ergebnis stellt die LWK dem landesweiten Steuerungsgremium vor, das für die Anerkennung zuständig ist.
  • Nach der Anerkennung schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der LWK zur Teilnahme an der Fördermaßnahme.

Jede:r Neueinsteiger:in muss vor dem Start als LoB-Betrieb die zweitägige LoB-Grundschulung besuchen. Inhalte der Schulung: Informationen zur LoB-Fördermaßnahme,  pädagogischer Umgang mit Schulklassen, Erarbeitung von zum Betrieb passenden Lerneinheiten, Informationen zu Versicherungsschutz, wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten. 

Formulare

Fördermaßnahme Lernort Bauernhof Rheinland-Pfalz

Werbematerial

Biene Meli - Bild Maria Caesar

Formulare

Dokument pixabay Clker-Free-Vector-Images

Antragseinreichung 2 Wochen vor Unterrichtstermin: lob@lwk-rlp.de

Antrag Unterricht
Antrag LoB-Werbung

Abrechnung Unterricht
Abrechnung LoB-Werbung