© LWK / Gerhard Kind

So werden Sie Lernort Bauernhof (LoB)
Seit dem 27. Oktober 2025 wird das Vorhaben „Lernort Bauernhof“ (LoB) im Rahmen der Intervention DEB-EL-0802-01 des nationalen GAP-Strategieplans gefördert. In der Förderperiode 2023-2027 fördert das Land Rheinland-Pfalz die Landwirtschaft und den ländlichen Raum mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Maßnahme ist kofinanziert von der Europäischen Union.
Wenn Sie ein anerkannter Lernort Bauernhof im Rahmen der Fördermaßnahme werden wollen, gilt folgendes Vorgehen:
- Füllen Sie bitte den Bewerberbogen aus und senden ihn an die Landwirtschaftskammer. Der Bewerbungsbogen gilt als Antrag zur Aufnahme in die Fördermaßnahme.
- Die Beratungsfachkraft der Landwirtschaftskammer (LWK) führt daraufhin eine Einstiegsberatung in Ihrem Betrieb durch. Dabei wird der Betrieb anhand eines Kriterienkatalogs überprüft.
- Das Ergebnis stellt die LWK dem landesweiten Steuerungsgremium vor, das für die Anerkennung zuständig ist.
- Nach der Anerkennung schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der LWK zur Teilnahme an der Fördermaßnahme.
Jede:r Neueinsteiger:in muss vor dem Start als LoB-Betrieb die zweitägige LoB-Grundschulung besuchen. Inhalte der Schulung: Informationen zur LoB-Fördermaßnahme, pädagogischer Umgang mit Schulklassen, Erarbeitung von zum Betrieb passenden Lerneinheiten, Informationen zu Versicherungsschutz, wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten.
Persönliche und fachliche Voraussetzungen und Qualifikationen
- Abschluss in einem Grünen Beruf (einschließlich des Berufes Hauswirtschaft) und/oder im pädagogischen Bereich
- Erfolgreicher Abschluss der zweitägigen LoB-Grundschulung
- Regelmäßiger Besuch der jährlichen eintägigen Fachtagung (drei Teilnahmen in fünf Jahren)
Alternativ zur Grundschulung ist der umfassendere Zertifikatslehrgang Bauernhofpädagoge:in möglich.
Weitere Informationen bezüglich Ihrer beruflichen Qualifikationen und Möglichkeiten erhalten Sie im Referat Bildung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Betriebliche Voraussetzungen und Qualifikationen
- Führen eines landwirtschaftlichen Betriebes im Haupt- oder Nebenerwerb
- Arbeit nach guter fachlicher Praxis
- Möglichkeit für die Erarbeitung von Unterrichtsthemen auf dem LoB
- Raum für wetterunabhängige Veranstaltungen und Pausen
- Toilette für die Schulklassen
- Parkmöglichkeiten
Weitere Informationen im Bereich Erwerbskombinationen erhalten Sie in der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Fristen
Antragseinreichung 2 Wochen vor Unterrichtstermin per Mail an lob(at)lwk-rlp.de
Werbematerialien
- LoB-Flyer
- LoB-Hofschild
- Roll-ups (6 Varianten)
- Banner mit zwei Motiven (Querformat; Hochformat) und in 4 Formaten
- LoB-Logo
- LoB-QR-Code
- Biene Meli