Grundschulung für Neueinsteiger - noch Plätze frei

10. und 11. Mai 2022: Die Termine für die nächste Grundschulung für Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sowie weitere Interessierte stehen fest. Wer Angebote für außerschulischen Unterricht auf rheinland-pfälzischen Bauern- und Winzerhöfen aufbauen möchte, kann sich ab sofort anmelden. Noch sind Plätze frei!

Der Besuch dieser zweitägigen Schulung auf dem Hofgut Neumühle ist eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme landwirtschaftlicher Betriebe als Lernort Bauernhof in Rheinland-Pfalz.

Lernort Bauernhof ist eine Maßnahme des Landes Rheinland-Pfalz und wird aus Mitteln der EU gefördert. Eine Hauptmotivation der teilnehmenden Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter ist es, Schülerinnen und Schülern eine Wertschätzung für die Lebensmittel und Respekt vor der Natur zu vermitteln. Zudem wollen sie Landwirtschaft erlebbar machen, Transparenz bieten und auf Nachhaltigkeit hinwirken. „In der Grundschulung überlegen Sie, welche außerschulischen Lerneinheiten zu Ihrem Betrieb passen und Sie erarbeiten ein erstes pädagogisches Konzept. Hier unterstützt Sie Annette Müller-Clemm, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Lernort Bauernhof e.V. mit langjährigen Erfahrungen in der Bauernhofpädagogik. Sie erfahren, welchen Stellenwert die Landwirtschaft in der Bildung für nachhaltige Entwicklung genießt und welche Rahmenbedingungen zu beachten sind, “ erläutert Maria Caesar die Inhalte der Schulung. Maria Caesar ist Ansprechpartnerin bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz für Lernort Bauernhof.

Bildungsfreistellung wurde für die Grundschulung beantragt.

Wichtig: Der Anspruch auf Bildungsfreistellung gem. § 5 Abs. 1 Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) ist bei dem Arbeitgeber i. d. R. mindestens sechs Wochen vorher Beginn der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen. Die Anlage des Bildungsfreistellungsbescheids ist beizufügen; siehe folgender Link: https://www.lernort-bauernhof-rlp.de/de/termine/

Arbeitgebern mit weniger als 50 Beschäftigten kann auf Antrag nach § 8 BGF ein pauschalierter Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung vorzuzahlenden Arbeitsentgelts erstattet werden.

Info: https://mastd.rlp.de/de/unsere-themen/weiterbildung/service/.

www.lernort-bauernhof-rlp.de
Das Programm ist auf der Internetseite https://www.lernort-bauernhof-rlp.de/de/termine/ zum Herunterladen eingestellt. Die Landwirtschaftskammer führt die Homepage, auf der alle Betriebe sich und ihre Angebote vorstellen. Die Lehrkräfte können sich die Betriebe thematisch und regional auswählen und direkt Kontakt aufnehmen. Auf der Homepage finden sich außerdem Informationen rund um das Thema Lernort Bauernhof für die Allgemeinheit, die Betriebe, die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler.

Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.

Anmeldung und Information bei Maria Caesar, Telefon 0631/84099-421 oder per E-Mail Maria.Caesar@lwk-rlp.de. Anmeldeschluss ist der 22. April 2022.

Mit „Lernort Bauernhof“ schafft das Land Rheinland-Pfalz ein außerschulisches Lernangebot auf Bauern- und Winzerhöfen für Schülerinnen und Schüler aller Klassen- und Schulstufen an allgemeinbildenden Schulen im ganzen Land. Die Maßnahme wird im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) vom Land, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Die Landwirtschaftskammer RLP wurde mit der Umsetzung beauftragt und organisiert die Schulungen für Betriebsleiter/innen, bietet Fortbildungen für Lehrkräfte an und ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.